Lebensberatung

Einzelpersonen (Kinder ab Schulbeginn, Jugendliche und Erwachsene), Paare, Familien

Themenbereiche:

  • (alltägliche) Beziehungsprobleme
  • Erziehungsfragen
  • Beratung der Angehörigen von psychisch kranken Menschen
  • Beratung in schwierigen Lebensbereichen
  • Umorientierungsphasen im schulischen, beruflichen und privaten Kontext
  • Eigene und fremde Grenzen erkennen und zeitgerecht setzen
  • Sinn- und Lebenskrisen
  • Mobbing
  • Umgang mit Tod, Trauer und Verlust
  • Beratung bei Trennung und Scheidung

Beratungspflicht vor der Scheidung. Gesetzlich vorgeschriebene Elternberatung für scheidungswillige Eltern im Außerstreitverfahren gem. § 95 AußStrG (einvernehmliche Scheidung).

§95 AußStrG. (1a) Vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen bei Gericht haben die Parteien zu bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung beraten haben lassen.

 

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